Fährüberfahrt nach Mallorca gilt als „Arbeitszeit“

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Ein aktuelles Gerichtsurteil auf den Balearen könnte erhebliche Auswirkungen auf die Verbraucherpreise auf Mallorca haben. Der Oberste Gerichtshof der Inseln hat entschieden, dass ein Transportunternehmen einem LKW-Fahrer die Zeit, die er während der Fährüberfahrt zwischen dem Festland und Mallorca verbringt, als reguläre Arbeitszeit vergüten muss.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Zeit auf der Fähre nicht als Ruhezeit anzusehen sei, da der Fahrer jederzeit bereit sein müsse, im Notfall das Fahrzeug zu betreuen. Da das Unternehmen keine Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt hat, ist es nun rechtskräftig.

Konkret ging es in dem Fall um einen Fahrer, der nur wenige Monate zwischen 2020 und 2021 bei dem Transportunternehmen angestellt war. Der Streitwert belief sich auf 3.720 Euro. Es wird jedoch befürchtet, dass dieses Urteil Signalwirkung haben und weitere Fahrer dazu veranlassen könnte, ihre Fährzeiten als bezahlte Überstunden einzufordern.

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Ezequiel Horrach, ein Sprecher des Transportverbands der Balearen, warnte, dass dies unweigerlich zu steigenden Transportkosten führen werde, die letztendlich auf die Verbraucher umgelegt würden. Er betonte, dass der Seetransport bereits jetzt dreimal so teuer sei wie vergleichbare Landtransporte und die Fährkosten in diesem Jahr um etwa 30 Prozent gestiegen seien. Die Transportunternehmen würden bereits alle Anstrengungen unternehmen, um die Dienstleistungskosten nicht weiter eskalieren zu lassen.

Horrach kritisierte zudem die Doppelmoral des Gerichts, da bei Landtransporten Ruhezeiten nicht als Arbeitszeit angerechnet würden und es unerklärlich sei, warum dies auf der Fähre anders gehandhabt werde.

Quelle: Agenturen